Nun doch: Bürgerentscheid zu Alsen

Innenministerium lässt nach einer Gesetzesänderung das zunächst abgelehnte Bürgerbegehren zu /
Abstimmung wohl am 22. September

CDU, SPD und Bündnisgrüne wunderten sich als Befürworter des Alsen-Projektes über die Wende beim Bürgerbegehren. Doch sie werde akzeptiert. Dieter Krämer (SPD): „Was Recht ist, soll Recht bleiben.“

An den Planungen für das Alsen-Projekt ändert das zunächst nichts: „Was Beschlusslage im Rat ist, muss von der Verwaltung abgearbeitet werden“, sagte Bürgermeister Dr. Andreas Koeppen. Aber es dürfe nichts passieren, was nicht rückgängig zu machen sei,, betonte Thomas Wudtke (FDP). Ohne Haushaltsunterlage Bau läuft ohnehin nichts – diese soll erst die Ratsversammlung am 19. September beschäftigen, so Chris tina Ebel vom Sanierungsträger BIG-Städtebau. Zurzeit liege die für die Fördergelder wichtige Z-Bau im Innenministerium. Sie umfasse 9,4 Millionen Euro, dabei wird mit knapp 7,1 Millionen Euro an Fördergeldern kalkuliert. Da wundert sich Lorenz: Bisher habe das Ministe rium nur bis zu 50 Prozent Förderung zugesagt, inklusive des kommunalen Anteils in Höhe eines Drittels.

Der Bescheid aus dem Innenministerium lag zum Zeitpunkt der Hauptausschuss-Sitzung noch nicht vor, er traf einen Tag später ein. Doch Lorenz hatte schon im März ein entsprechendes Signal erhalten, auch das Verwaltungsgericht habe angedeutet, im Sinne der Kläger zu entscheiden. Das hat sich nun erledigt, das Ministerium änderte seinen Bescheid, die Itzehoer werden abstimmen. Die Frage für den Bürgerentscheid wurde durch das Ministerium festgelegt: „Sind Sie dafür, dass die Maßnahme für das Projekt Treibhaus einschließlich Außenanlagen auf dem ehemaligen Alsengelände gestoppt wird und stattdessen mit geringerem finanziellen Aufwand ein Haus der Jugend auf dem Grundstück Ecke Adolf-Rohde-Straße/Grunerstraße gebaut werden soll?“ Diese Entscheidung hätten die Initiatoren mit der Kommunalwahl verbinden wollen, so Lorenz. „Das schaffen wir zeitlich auf gar keinen Fall mehr.“ Aus Kostengründen werde nun eine Abstimmung parallel zur Bundestagswahl am 22. September angepeilt.

Diese Klage war der entscheidende Punkt: Das Verfahren war rechtlich nicht abgeschlossen – und im Februar trat im Land das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Bürgerbeteiligung in Kraft. Eine Übergangsvorschrift regelt, dass das neue Recht angewendet wird, wenn ein Bürgerbegehren noch nicht rechtskräftig beschieden wurde, so wie in diesem Fall. Das Gesetz der Küstenkoalition schaffte die Sechs-Wochen-Frist für die Unterschriftensammlung bei dieser Form des Bürgerbegehrens ab und senkte das benötigte Quorum deutlich. Sieben statt vorher zehn Prozent der Wahlberechtigten müssen unterzeichnen. Das Innenministerium errechnete 1868 Unterschriften, es seien aber 1917 gültige Eintragungen eingereicht worden. Insgesamt seien es 2546 gewesen, so Lorenz. Doch die nachgereichten Unterschriften hätten nicht mehr geprüft werden müssen.
Das Innenministerium hatte das Bürgerbegehren als unzulässig eingestuft, weil innerhalb der Frist nicht genügend Unterstützer-Unterschriften zusammengekommen waren. Die Initiatoren hatten in einer ersten Reaktion offen gelassen, ob sie dagegen beim Verwaltungsgericht klagen wollten. Das taten sie schließlich, wie Hans Emil Lorenz (UWI) im Hauptausschuss informierte.

itzehoe. Das städtische Alsen-Projekt – nun entscheiden doch die Bürger. Ein von den Fraktionen UWI, DAF, IBF, FDP und Linke angestrebtes Bürgerbegehren war zwar vom Innenministerium für gescheitert erklärt worden. Doch dann änderte sich die Rechtslage. Nun bekamen die Initiatoren die Zulassung. Deshalb wird es einen Bürgerentscheid geben, angestrebt wird eine Kombination mit der Bundestagswahl am 22. September.