Auf zur letzten Instanz

Streit um Mietvertrag des Vereins Planet-Alsen: Stadt ruft den Bundesgerichtshof an
 
 
 
 
 
Bewegung ist auf dem Planet-Alsen-Gelände weiter nicht zu erwarten. Michael Ruff
 
Erst gewannen die einen, dann die anderen. Da niemand nachgibt, braucht es eine dritte Instanz: Der Streit zwischen der Stadt und dem Verein Planet-Alsen geht vor den Bundesgerichtshof.
 
Das habe die Ratsversammlung mehrheitlich in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen, bestätigt Rathaussprecher Björn Dethlefs auf Anfrage. „Damit folgte sie der Empfehlung des von der Stadt Itzehoe beauftragten Anwalts.“ Weiterhin geht es um den Mietvertrag: Die Stadt hatte ihn übernommen, als sie diesen Teil des Alsen-Geländes gekauft hatte. Aber ist er wirksam? Das Amtsgericht hatte der Stadt Recht gegeben „mit wohl abgewogenen Gründen und zutreffender juristischer Bewertung“, so Dethlefs. Deshalb habe der Anwalt zur Revision vor dem Bundesgerichtshof geraten, nachdem die zweite Instanz am Landgericht für den Kulturverein entschieden hatte (wir berichteten).

„Durch das Gerichtsurteil sind wir aufgefordert worden, diesen Weg zu gehen“, sagt CDU-Fraktionsvorsitzender Ralph Busch. Leider sei die Situation sehr festgefahren, eine Klärung im Gespräch wäre ihm lieber – im Zweifel müsse Geld für einen Vermittler zur Verfügung gestellt werden. Weitere Idee: „Vielleicht müssen die handelnden Personen auf beiden Seiten gewechselt werden.“ Im Auftrag der Ratsversammlung sprach zuletzt Bürgermeister Andreas Koeppen mit dem Planet-Alsen-Vorstand. Dessen Vertreter Setus Studt hält von dem Vorschlag nichts: Wer außer denen, die sich seit Jahren engagierten, solle denn am Tisch sitzen?
 
Studt ist „fassungslos“ über die Entscheidung für die Revision: „Die Mehrheitspolitik zeigt keinen Anstand und keine Würde.“ Auch in der Bevölkerung, das sei aus Reaktionen zu schließen, gebe es sehr viel Unverständnis. Allerdings seien die Lokalpolitiker gewählt, um sich für die ganze Stadt einzusetzen, sagt Busch. „Wir wollen ja mit denen zusammenarbeiten“, auch die vom Verein gewünschten Investitionen seien möglich. Aber es brauche eben einen Vertrag auf Augenhöhe.
 
Das betont auch SPD-Fraktionschef Sönke Doll. Nach wie vor sei man offen für Gespräche – ein entsprechendes Angebot nach dem Urteil des Amtsgerichts sei vom Verein nie beantwortet worden. Doch dafür müsse Planet-Alsen wie jeder andere Kulturverein in der Stadt behandelt werden. Dagegen spreche es, wenn der Verein auf einen Pachtvertrag beharre, der für die Stadt unkündbar sein solle, aber eine umfassende Verpflichtung zur Instandhaltung beinhalte. Doll spricht von einer einmaligen Investition in Höhe von 1,5 Millionen Euro plus jährliche Instandhaltung. Stadtsprecher Dethlefs kann die Zahl mangels einer genauen Untersuchung nicht bestätigen – „aber die Ertüchtigung der Gebäude könnte auf einen Millionenbetrag hinauslaufen“. Doch die Basis dafür stimme nicht, sind sich Doll und Busch einig.
 
Neue Treffen sind laut Studt nicht geplant, „das halten wir unter diesen Umständen auch für sinnlos“. Derzeit sieht es so aus, als wollten alle auf das höchstrichterliche Urteil warten, doch das kann dauern – laut Dethlefs anderthalb bis zwei Jahre. Von vielen werde der Verein zum Durchhalten ermuntert, sagt Studt: „Die Itzehoer lieben diesen Ort.“
 
Lars Peter Ehrich
 
 

Grundsätzliche Fragen zu klären

„Der vorliegende Fall betrifft grundsätzliche Fragen, die von der Rechtsprechung des BGH noch nicht beantwortet sind.“ So erklärt Stadtsprecher Björn Dethlefs den Gang zum Bundesgerichtshof.

Gemeint ist vor allem: Konnte die Stadt in den Mietvertrag eintreten, den nicht der vorherige Eigentümer des Grundstücks auf Alsen mit dem Kulturverein Planet-Alsen abgeschlossen hatte, sondern eine von ihm beauftragte Verwaltungsgesellschaft? Zwar gibt es den bekannten Satz „Kauf bricht nicht Miete“ – doch dieser, so Dethlefs, gelte nach Meinung des städtischen Anwalts grundsätzlich nur für Mietverträge, die der Eigentümer des Grundstücks selbst abgeschlossen hat. lpe